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AKTION ZIVILCOURAGE Preisgelder für 2025 bereits alle vergeben

Beispielwettbewerbsbeiträge, Zusammenschnitt,
Johannes-Gaiser-Werkrealschule, Richard-von-Weizenäcker-Gymnasium, Kl. 6b, “Mädels-Kram” Jugendtreff Loßburg, Waldorfschule, Kl. 10, Firmteamer kath. Kirche Freudenstadt, Christophorus-Schule, Kl. 7a, Jugendrotkreuz Dornstetten, Gemeinschaftsschule Horb, CVJM Dietersweiler

Teilnahmeformular

Es sind immer die gleichen Ausreden von Gaffern, Wegguckern und MitläufernMenschen die untätig bleiben, während andere Hilfe brauchen. Diese Gleich­gültigkeit, Bequemlichkeit und Ignoranz kommen leider viel zu häufig vor.
Ausgrenzung, Vandalismus oder Gewalt oder Cybermobbing – unser Zusammenleben geht alle etwas an!
Wegschauen oder weglaufen gilt nicht, denn jeder kann helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Kein Heldentum, nur Menschlichkeit!

IHR KÖNNT HELFEN DAS THEMA ZIVILCOURAGE IN DEN FOKUS ZU RÜCKEN!
Beteiligt euch an unserer #AKTIONZIVILCOURAGE_FDS
Der Jugendfonds Freudenstadt e.V. vergibt an die ersten 10 kreativen Beiträge die zwischen dem 01. März und 15. Juni eingereicht werden, je 500 €.
Unser Ziel: Gemeinsam Zivilcourage sichtbar machen! Ihr könnt eurer Kreativität freien Lauf lassen – alle Umsetzungsformen sind willkommen: Videoclips, Fotostorys, KI- oder Computeranimationen, Reportagen, Interviews, Songs, Grafiken, … fast alles ist erlaubt.
Alle eingereichten Beiträge werden auf dem Instagram-Account des Kreisjugendrings Freudenstadt e.V. veröffentlicht und mit eurem Account verknüpft. Somit werdet ihr Teil der Jugendfonds Kampagne #AKTIONZIVILCOURAGE_FDS, im Landkreis Freudenstadt.

WER KANN MITMACHEN?
Jugendgruppen, -organisationen, -vereine, … sowie Schulen aus dem Landkreis Freudenstadt. Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Kinder und/oder Jugendliche aktiv an der Umsetzung des Beitrags beteiligt sind und eine Ansprechperson über 18 Jahre für die Projektbegleitung zur Verfügung steht.

WAS KÖNNT IHR GEWINNEN?
Die Teilnahme lohnt sich! Zehn kreative Einsendungen werden mit je 500 € für die jeweilige Vereins-, Klassen- oder Jugendkasse belohnt.

WIE NEHMT IHR TEIL?
ANMELDUNG
Teilnahmeformular(siehe oben) vollständig ausfüllen und an Jugendfonds@kjr-fde.de senden.

EINREICHUNG EURES BEITRAGS
Das vollständig ausgefüllte Teilnahmeformular und euren Beitrag schickt ihr an Jugendfonds@kjr-fds.de!
Ist die Einsendung größer als 2 MB nutzt einfach einen kostenlosen Online-Anbieter, wie z.B. WeTransfer.com, share.hidrive.com oder Google Drive.

VERÖFFENTLICHEN
Postet den Beitrag in eurem Instagram-Account, verwendet dabei den Hashtag #AKTIONZIVILCOURAGE_FDS. Markiert zudem @KREISJUGENDRING FREUDENSTADT unter “Personen markieren”, als Co-Autor einladen, damit der Beitrag auf beiden Accounts erscheint. Wenn ihr keinen Instagram-Account habt, übernehmen wir gerne die Veröffentlichung für euch.


NO GO – DAS GEHT GAR NICHT!
Gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

DIESE FORMALITÄTEN BRAUCHEN WIR!
TEILNAHMEREGULARIEN UND DATENSCHUTZ
Ihre Angaben werden benötigt, damit Sie an der #AktionZivilcourage_FDS“ teilnehmen können. Die von Ihnen eingereichten Daten werden zur Sichtung, an Vertreterinnen des Jugendfonds und des Kreisjugendrings Freudenstadt, verwendet.
Sollte Ihr Beitrag ausgewählt werden, ist die Veröffentlichung eines Gruppenfotos (Namen der Gruppierung oder der Einzelperson) mit einer kurzen Projektbeschreibung in der Tagespresse, der Webseite und den sozialen Medein des Kreisjugendrings vorgesehen. Rechtsgrundlage für die vorgesehenen Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Jeder Betroffenen hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sie unter www.kjrfds. de/impressum.
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine oder keine vollständigen Angaben machen, ist eine Teilnahme an der : #AktionZivilcourage_FDS nicht möglich.
HINWEIS: der Wettbewerb wird in keinem Zusammenhang mit Instagram veranstaltet.

WETTBEWERBSREGULARIEN
Der Jugendfonds e.V. bewertet 10 rechtzeitig eingereichten Beiträge, anhand qualitativer Kriterien. Sollte ein Beitrag nicht den Anforderungen entsprechen, wird er nicht berücksichtigt und der nächstfolgende qualifizierte Beitrag rückt nach.
Damit möchten wir sicherstellen, dass im Wettbewerb kreative, aussagekräftige und nachhaltige Beiträge honoriert werden.
Ein Rechtsanspruch auf das Geld kann nicht geltend gemacht werden. Die Entscheidung liegt bei den Vertreterinnen der o.g. Vereine.

MATERIALVERWENDUNG, NUTZUNGSRECHT UND BILDRECHT
Mit den zur Verfügung gestellten Medien stimmen Sie zu, dass der Jugendfonds Freudenstadt e.V. sowie der Kreisjugendring Freudenstadt e.V. das Bildmaterial im Rahmen der Aktion Zivilcourage uneingeschränkt nutzen kann, insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen (z.B. auf der KJR-Website, in den sozialen Medien, für begleitende Presse- und Medienarbeit sowie zur Präsentation bei der Vergabeveranstaltung des Jugendfonds Freudenstadt e.V.).
Alle auf dem Beitrag zu erkennenden Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Bei Bildmaterial von Minderjährigen muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt worden sein, damit die Motive für o.g. Kommunikationsmaßnahmen genutzt werden dürfen. Für das Einverständnis verantwortlich ist die Ansprechperson, die die Dateien dem Kreisjugendring Freudenstadt e.V. und dem Jugendfonds im Landkreis Freudenstadt e.V. zur Verfügung stellt.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihnen die jeweiligen Einverständniserklärungen vorliegen. Sollten entgegen der Teilnahmebestätigung Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden, stellt der Teilnehmende den Jugendfonds im Landkreis Freudenstadt e.V. sowie den Kreisjugendring Freudenstadt e.V. von jeglichen Kosten und Schadensersatzzahlungen an den Verletzten frei.

HELFEN OHNE GEFAHR
Zivilcourage ist meist schon vor einer gewalttätigen Auseinandersetzung gefragt, zum Beispiel wenn ihr für einen Außenseiter Partei ergreift oder ihr deutlich eure Meinung sagt, wenn gegen Ausländer gehetzt wird oder Menschen mit einem Handicap gehänselt werden.
Werdet ihr jedoch Zeuge einer schlimmen Gewalttat, zum Beispiel einer Schlägerei oder eines Überfalls, solltet ihr euch auf keinen Fall selbst in Gefahr bringen. Geht nicht dazwischen, sondern wählt den Notruf 110 und fordert Hilfe an. Macht auch andere Anwesende auf die Tat aufmerksam und bittet sie um Unterstützung. Und vor allem helft dem Opfer nach der Tat. Das alles versteht man unter Hilfe und Zivilcourage.
Doch dafür ist es notwendig, dass ihr eine Gefahren­situation überhaupt als Notfall wahrnehmt und daraufhin die Entscheidung trefft, nicht wegzuschauen, sondern Verantwortung zu übernehmen und zu helfen. Daher ist es manchmal wichtig, genauer hinzuschauen und aufmerksam zu beobachten. Vergesst aber nie: das Wichtigste ist, Hilfe zu leisten, ohne euch selbst in Gefahr zu bringen! Nur so könnt ihr auch denen helfen, die bereits in Gefahr sind.

DIE SECHS REGELN
1. Hilf, aber bring dich nicht selbst in Gefahr
2. Ruf die Polizei unter 110
3. Bitte andere um Mithilfe
4. Präge dir Tätermerkmale ein
5. Kümmere dich um Opfer
6. Sage als Zeuge aus

ENTSCHEIDEND IST, DASS IHR HELFT.
DAS BEDEUTET ABER NICHT, DASS IHR EUCH DAFÜR SELBST IN GEFAHR BRINGEN MÜSST!