Im Oktober 2025 findet der nächste Block der Jugendleiterkompaktschulung zur Qualifikation der bundesweit gültigen Jugendleiterkarte (Juleica) statt.

Die Teilnehmenden 15 Jahren erlernen wichtige Tools für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit: Wie man Gruppen anleitet, welche Methoden und Siele es gibt, welcher rechtliche Rahmen zu beachten ist und wie verschiedene Aktivitäten organisiert werden können. Außerdem werden viele interaktive Methoden, kreative Ideen und wertvolle Gestaltungen gezeigt und ausprobiert.
Die Inhalte der Schulung werden von Referenten*innen der Akademie der Jugendarbeit in Stuttgart und unseren Mitarbeiter*innen vermittelt. Der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.
Grundkurs als Blockausbildung an vier Wochenenden (zwei im Oktober 2025 und zwei im März 2026)
Auffrischung an einem frei wählbaren Wochenende 10./11. oder 17./18. Oktober 2025
Freitag, 10. Oktober 2025 (19:00 Uhr – 21:30 Uhr)
Samstag, 11. Oktober 2025 (9:00 Uhr – 16:30 Uhr)
Freitag, 17. Oktober 2025 (19:00 Uhr – 21:30 Uhr)
Samstag, 18. Oktober 2025 (9:00 Uhr – 16:30 Uhr)
Der Kostenbeitrag für den Grundkurs (Frühjahrs- und Herbstblock) beträgt 60,- € / für die Auffrischungsschulung 15,- € und ist mit der Anmeldung zu überweisen.
Anmeldung Jugendleiterschulung
Bei Interesse an der Teilnahme der Jugendleiterschulung zum Erwerb der JuLeiCa bzw. der Auffrischungsschulung senden Sie uns bitte eine Nachricht an info(at)kjr-fds.de oder unter Telefonnummer: 07441/920-6050.
ENGAGIERT – QUALIFIZIERT – JULEICA!
Die Qualifizierung im Ehrenamt ist ein Garant für eine gute Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie ein Qualitätsmerkmal der eigenen Verbandsarbeit.
Außerdem ermöglicht die Qualifizierung den Trägern der ausgebildeten Jugendleiter*innen die Zuschussgewährung über den Landesjugendplan für Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen.
Ab 2025 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind“. Am einfachsten kann dies durch die Juleica-Nummer der betreffenden Personen nachgewiesen werden.