Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica ist für ehrenamtliche JugendleiterInnen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie JugendleiterInnen tätig werden.
Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica
- Voraussetzung ist, dass der/die JugendleiterIn für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
- Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
- Der/die InhaberIn der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Er/sie muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
- Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher, Sozialpädagogen, Pädagogen, Diakonen, Kinder- und Heilerziehungspfleger), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
- Der/die InhaberIn der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
- Voraussetzung ist ein Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt); ab dem 01.06.2013 genügen bei Jugendorganisationen, deren Jugendarbeit in der Regel nicht mit Gefährdungslagen verbunden ist, die Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 Unterrichtseinheiten.
Wenn Du Dich ausführlicher über die JuLeiCa oder die Jugendarbeit im Allgemeinen informieren möchtest, dann lohnt es sich folgende Seiten im Netz anzuschauen.